Exklusive Beratung

Für Mandanten mit Bezug zu Deutschland und Polen, bietet die Kanzlei Dylag einen besonderen Service:

Zum einen ist die Beratung in der jeweiligen Muttersprache möglich, zum anderen wird umfassend über die jeweiligen Regelungen des deutschen internationalen Privatrechts und des EU-Rechts informiert: Kann ich mich in Deutschland scheiden lassen, obwohl ich in Polen geheiratet habe? Kann ich meine Kinder nach der Scheidung in Deutschland mit nach Polen nehmen? Nach welchem Recht werde ich geschieden? Wie werden die Unterhaltszahlungen geregelt?

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