Familienrecht

„Aus glücklichen Familien besteht das Wohl des Staates.“ (Alexandre Rodolphe Vinet, 1767-1847)

Ein guter Grund, um der Familie, auch rechtlich, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Doch ist das Familienrecht nicht nur auf die Folgen von Scheidungen und Trennungen reduziert, sondern viel weiter gefasst. Das Familienrecht kann auch bei Fragen innerhalb der Familie, unter Verwandten und nichtehelichen Lebensgemeinschaften Antworten und Lösungen bieten. Dazu gehören auch Fragen rund um Unterhaltsansprüche, Sorgerecht, Umgangsrecht, Hausratsteilung, Versorgungsausgleich, Adoption, Vaterschaftsfeststellung und Zugewinnausgleich.

Dabei legt die Kanzlei Dylag besonderen Wert auf das persönliche Gespräch, um den Mandanten so individuell und umfassend wie möglich beraten zu können.

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