Sozialrecht

Das Sozialrecht beruht auf dem Prinzip der Solidarität der Gemeinschaft. Zentrale Themen sind die Existenzsicherung in Notlagen oder nach dem Eintritt ins Rentenalter. Hierzu gehören alle Fragen rund um das Arbeitslosengeld I und II, Renten wie Erwerbsunfähigkeits- und Altersrente, Unfallrenten und Unfallentschädigungen, Rehabilitationen oder Kindergeld. Also alles, was die eigene Existenz sichert.

Gerade im Sozialrecht besteht bei polnischen Mandanten Klärungsbedarf: Wird meine Arbeitszeit in Polen in Deutschland angerechnet? Wenn ja, wie und nach welchen Regeln? Welche Ansprüche habe ich in Bezug auf ALG II? Hier spielen spezielle deutsch-polnische Regelungen, wie das Deutsch-polnische Rentenabkommen von 1975, eine besondere Rolle.

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